Kennzeichnungspflicht

Nach einer Kennzeichnungspflicht für Juden gefragt, äußerte Adolf Hitler während einer Rede vor Kreisleitern der NSDAP 1937 gegenüber einem Journalisten: Dieses „Problem der Kennzeichnung“ werde seit zwei, drei Jahren fortgesetzt erwogen und eines Tages so oder so natürlich auch durchgeführt. „Denn: das Endziel unserer ganzen Politik ist uns ja allen ganz klar.“

– Ein Schelm wer böses dabei denkt und Parallelen sieht ?

Rund vier Jahre später trat am 19. September 1941 die „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden“ in Kraft. Sie verpflichtete die Juden zum Tragen eines gelben Sterns auf ihrer Kleidung. Für ihre Träger bedeutete sie soziale Isolation und Stigmatisierung. Diskriminierung, Entrechtung und Ausgrenzung erfuhren damit eine weitere Steigerung. Die Einführung des gelben Davidsterns, in der NS-Propaganda „Judenstern“ genannt, war eine der letzten Maßnahmen der Nationalsozialisten vor Beginn der Deportation.

nach einer Recherche von Maren Siebert, NDR.de

https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Zeichen-der-Verfolgung,judenstern100.html

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