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Coronavirus. Ein Gericht in Deutschland hält das Kontaktverbot für Verfassungswidrig

AG Weimar

Urteil 11.01.2021

6 OWi – 523 Js 202518/20

Auf italienisch und deutsch (nach ca. 2/3 der Seite)

https://www.professionegiustizia.it/documenti/notizia/2021/tribunale-turingia-germania-incostituzionale-divieto-contatto-ritrovo

Zusammenfassung (kommentar)Fokus-online vom 22.01.2021

Das Amtsgericht Weimar hat einen Mann freigesprochen, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte. FOCUS Online liegt das hochbrisante Urteil vor. Es stuft das vom Staat angeordnete allgemeine Kontaktverbot als verfassungswidrigen Tabubruch ein – und stellt damit die gesamte deutsche Lockdown-Politik infrage.
Manche Sätze dieses Gerichtsurteils muss man zweimal lesen. Nicht, weil sie juristisch so kompliziert wären, sondern weil sie politisch hochbrisant sind. Sie wirken direkt hinein in die aktuelle Debatte um Rechtmäßigkeit und Sinn staatlicher Schutzmaßnahmen im Kampf gegen Corona.
Dabei widersprechen die richterlichen Feststellungen zu großen Teilen der vorherrschenden Meinung von Wissenschaft und Politik – und dürften deshalb für viele Menschen überraschend kommen. Einige werden den Aussagen zustimmen und sich in ihrer Kritik am Kurs der Regierung bestätigt sehen. Andere werden die Argumentation des Gerichts nur schwer nachvollziehen können — und hoffen, dass das Urteil gekippt wird.

Amtsgericht: Lockdown mit Kontaktverbot verfassungswidrig
Worum genau geht es? Das Amtsgericht Weimar hat die Lockdown-Politik in Deutschland und das damit einhergehende allgemeine Kontaktverbot für illegal erklärt. Zwar bezieht sich das vor wenigen Tagen gefällte und noch nicht rechtskräftige Urteil auf einen Vorfall im Frühjahr 2020 in Thüringen. Doch das Gericht nahm in seiner Bewertung auch den bundesweiten „Wellenbrecher-Lockdown“ aus dem November 2020 ins Visier, der zweimal verlängert wurde und quasi bis heute gilt, sogar in verschärfter Form (Az.: 6 OWi – 523 Js 202518/20).
In seiner 19-seitigen Urteilsbegründung, die FOCUS Online vorliegt, stuft das Amtsgericht das allgemeine Kontaktverbot als „verfassungswidrig“ ein. Mit der Maßnahme habe der demokratische Rechtsstaat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Die politischen Entscheider hätten „die Grundlagen der Gesellschaft“ angegriffen und die Freiheitsrechte der Menschen auf unzulässige Weise beschnitten. Die Eingriffe seien nämlich „unverhältnismäßig“ gewesen.
Urteil: Im Frühjahr kein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“
Das Gericht bezeichnet die Lockdown-Maßnahmen in Thüringen und damit auch die Lockdown-Maßnahmen insgesamt als eine „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“. Bei ihren gut gemeinten Bemühungen, ein Ausbreiten des Virus einzudämmen, habe sich die Politik zum Teil auf „falsche Annahmen“ gestützt oder gesicherte Fakten falsch interpretiert. Jedenfalls sei die Lage nicht allumfassend geprüft worden.

So habe im Frühjahr 2020 weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland ein „allgemeiner Gesundheitsnotstand“ geherrscht, stellt das Gericht fest. Es bestand demnach weder die Gefahr, dass unser Gesundheitssystem zusammenbrechen würde, noch dass die Zahl der Todesfälle in „vollkommen andere Dimensionen“ steigen würde als bei den „regelmäßig vorkommenden Grippewellen“.
Deshalb habe der Staat kein Recht gehabt, einen Lockdown anzuordnen und damit „die umfassendsten und weitreichendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“ durchzusetzen.
Politiker und Wissenschaftler werteten Lage völlig anders
Die verantwortlichen Politiker haben das damalige Infektionsgeschehen und die daraus resultierende Bedrohungslage für die Bevölkerung freilich völlig anders eingeschätzt und aus ihrer Sicht absolut verantwortungsvoll gehandelt. Zudem standen sie in dieser Extremsituation unter großem Handlungsdruck.
Bei ihren Entscheidungen ließen und lassen sie sich von renommierten Wissenschaftlern beraten. Mit Sicherheit sind auch Top-Juristen involviert, die genau prüfen, ob die angedachten Maßnahmen rechtlich haltbar sind. Offenkundig kamen die Experten dabei zu gänzlich anderen Schlüssen als jetzt das Amtsgericht in Weimar.
Konkreter Fall: Acht Leute bei Geburtstagsfeier im Hinterhof

Steffen Wendelborn, [22.01.21 23:52]
[Weitergeleitet von Stefan piancassone]
Dass sich ein kleines Gericht so intensiv in die nicht gerade unkomplizierte Materie einarbeitet, darf als außergewöhnlich bezeichnet werden. Schließlich stellte der zu beurteilende Sachverhalt lediglich eine Ordnungswidrigkeit mit einem angedrohten Bußgeld über 200 Euro dar: Ein junger Mann hatte am 24. April 2020 gemeinsam mit sieben Freunden in einem Hinterhof Geburtstag gefeiert. Damit verstieß er gegen die Thüringer Verordnung zum Schutz vor Corona. Dort stand, dass man sich höchstens „mit einer weiteren haushaltsfremden Person“ treffen dürfe.
Ähnliche Gesetzesverstöße beschäftigen Amtsgerichte in ganz Deutschland seit vielen Monaten. Doch während es dort oftmals nur um die Höhe des Bußgelds geht, hinterfragte das Amtsgericht Weimar die rechtlichen Grundlagen der politischen Entscheidung. Bei Rechtsverordnungen, die nicht vom Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, darf jedes Gericht selbst über die Verfassungsmäßigkeit befinden.
Urteil in Weimar: „Der Betroffene wird freigesprochen“
Nach sorgfältiger Abwägung aller Fakten kam das Gericht zu dem Schluss: „Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu tragen.“
Die von dem Thüringer Gericht vorgetragenen Argumente sind bemerkenswert, weil sie nicht nur die Rechtmäßigkeit der Lockdown-Maßnahmen verneinen, sondern auch deren Wirksamkeit bestreiten.
So heißt es im Urteil, mit dem allgemeinen Kontaktverbot greife der Staat „die Grundlagen der Gesellschaft“ an, indem er physische Distanz zwischen den Bürgern erzwinge. Allerdings, so das Gericht: „Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren.“
Allgemeines Kontaktverbot: Gericht erkennt „Tabubruch“
Das Gericht geht davon aus, dass es im Lauf der Corona-Krise (https://www.focus.de/corona-virus/chancen/) innerhalb unserer Gesellschaft zu einer „Werteverschiebung“ gekommen ist. Dinge, die vorher undenkbar gewesen seien, würden viele Menschen inzwischen als „normal“ empfinden, auch in Bezug auf eingeschränkte Grundrechte. Dennoch könne „kein Zweifel“ daran bestehen, dass der demokratische Rechtsstaat mit einem allgemeinen Kontaktverbot „ein bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes Tabu verletzt“ habe.
Dem Bürger werde die grundlegende Freiheit genommen, selbst zu entscheiden, welchen Risiken er sich aussetzen will. Er könne nicht mehr frei wählen, ob er „abends ein Café oder eine Bar besucht“ und dabei eine „Infektion mit einem Atemwegsvirus in Kauf nimmt“ – oder ob er sicherheitshalber lieber zu Hause bleibt. Der Staat betrachte seine Bürger als Objekte, die mit Zwang „auf Abstand“ gebracht werden müssen, heißt es im Urteil. „Das freie Subjekt, das selbst Verantwortung für seine und die Gesundheit seiner Mitmenschen übernimmt, ist insoweit suspendiert.“
Lockdown: Zweifel an signifikanten positiven Effekten
All das wäre aus juristischer Sicht möglicherweise noch hinnehmbar, wenn sich der Staat in einer „ganz außergewöhnlichen Notlage“ befinden würde, so das Gericht. Etwa wenn ein „flächendeckender Zusammenbruch des Gesundheitssystems“ drohe oder sich abzeichnen würde, dass die Todeszahlen extrem stiegen. Solche Anzeichen kann das Gericht für den Zeitpunkt der zu bewertenden Ordnungswidrigkeit im Frühjahr 2020 jedoch nicht erkennen.
Außerdem sei von einem allgemeinen Kontaktverbot kein „substanzieller Beitrag zur positiven Beeinflussung einer Epidemie zu erwarten“. Der im November 2020 zunächst nur für einen Monat angeordnete und inzwischen zweimal verlängerte „Wellenbrecher-Lockdown“ würde bestätigen, dass „sich mit Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant beeinflussen lässt“.
Auch in diesem Punkt vertreten viele Wissenschaftler und Politiker eine gänzlich andere Auffassung.

Steffen Wendelborn, [22.01.21 23:52]
[Weitergeleitet von Stefan piancassone]
Sie sehen es als zwingend notwendig – und rechtlich zulässig – an, die Kontakte zwischen Menschen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Nur so ließen sich Neuansteckungen vermeiden und Infektionsketten effektiv nachverfolgen.
Entscheidung nicht allgemeingültig, aber mit Signalkraft
Bundesweite Bedeutung hat das Amtsgerichts-Urteil nicht. Die konkreten Auswirkungen beschränken sich allein auf den Kläger und die Stadt Weimar. Gleichwohl dürfte die Entscheidung weit über die Grenzen Thüringens hinaus für Diskussionen sorgen und auch die Debatte unter Juristen vorantreiben. Schließlich gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit von Kontaktbeschränkungen.
Unbestritten ist, dass die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Freiheitsrechte der Bürger begrenzt sind und in jedem einzelnen Fall sehr gut begründet sein müssen – auch oder gerade in einer pandemischen Lage. Das galt im Frühjahr 2020 ebenso wie im Januar 2021. Insofern bleibt die spannende Frage, wie das Gericht einen gleichgelagerten Vorfall bewerten würde, wenn er sich erst vor wenigen Tagen zugetragen hätte.
Staatsanwaltschaft strebt die Aufhebung des Urteils an
Die Infektionslage in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet stellt sich mittlerweile deutlich dramatischer dar als im Frühjahr 2020. Die vom Gericht beanstandete Corona-Verordnung vom 18. April 2020 ist inzwischen durch andere Verordnungen des Landes ersetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat mittlerweile beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, erklärte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, an diesem Freitag. Damit wolle man erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und einem anderen Richter zur Neuverhandlung übertragen wird.

Es brennt

Es brent Brider es brent
Oj unser orem Schtetl nebech brent
Bejse Windn mit Irgosen
Rajssn brechen un zeblosn
Schtarker noch di wilde Flamn
Alz arum scho>n brent

Un ir schtejt an kukt asoj sich
– mit farlejgte Hent
Un ir schtejt an kukt asoj sich
– unser Schtetl brent

Es brent Brider es brent
Oj unser orem Schtetl nebech brent
S hobn schojn di Fajerzungn
Dos ganze Schtetl ajngeschlungn
Un di bejse Windn huschn
S ganze Schtetl brent

Un ir schtejt an kukt asoj sich
– mit farlejgte Hent
Un ir schtejt an kukt asoj sich
– unser Schtetl brent

Es brent Brider es brent
Oj es kon cholile kumn der Moment
Unser Schtot mit uns zusamn
Sol ojf Asch awek in Flamn
Blajbn sol – wi noch a Schlacht
Nor pusste schwarze Went

Un ir schtejt an kukt asoj sich
– mit farlejgte Hent
Un ir schtejt an kukt asoj sich
– unser Schtetl brent

Es brent Brider es brent
Di Hilf is nor in ajch alejn gewent
Ojb dos Schtetl is ajch tajer
Nemt di Keilim lescht dos Fajer
Lescht mit ajer ejgn Blut
Bawajst as ir dos kent

Schtejt nit Brider ot asoj sich
– mit farlegte Hent
Schtejt nit Brider lescht dos fajer
– unser Schtetl brent

Es brennt Brüder es brennt
Unser armes Städtchen brennt
Böse Winde wehen
reißen und blasen
Die Flammen werden stärker
Alles herum brennt

Und Ihr steht und schaut herum
mit verschränkten Armen
Und Ihr steht und schaut herum
– unser Städtchen brennt

Es brennt Brüder es brennt
Unser armes Städtchen brennt
Es haben schon die Feuerzungen
Das ganze Städtchen umschlungen
Und böse Winde fegen
Das ganze Städtchen brennt

Und Ihr steht und schaut herum
mit verschränkten Armen
Und Ihr steht und schaut herum
– unser Städtchen brennt

Es brennt Brüder es brennt
Es könnte der Moment kommen
Daß unsere Stadt – und wir mit ihr
Zu Asche wird durch die Flammen
Wie nach einer Schlacht werden nur
Schwarze Wände übrig bleiben

Und Ihr steht und schaut herum
mit verschränkten Armen
Und Ihr steht und schaut herum
– unser Städtchen brennt

Es brennt Brüder es brennt
Nur Ihr könnt euch selbst helfen
Wenn Euch das Städtchen lieb ist
nehmt Eimer und löscht das Feuer
Löscht es mit dem eignen Blut
Beweist, daß Ihr das könnt

Steht nich Brüder so herum
mit verschränkten Armen
steht nicht Brüder löscht das Feuer unser Städchen brennt

Mordechai Gebirtig (1877–1942) war ein Krakauer Tischler und jiddischer Poet. Er verfasste zahlreiche sozialkritische Texte, die er den kleinen Leuten seiner Nachbarschaft widmete. 1920 wurde eine erste Sammlung seiner Lieder veröffentlicht. Im Oktober 1940 wurde er mit seiner Familie in das Dorf Łagiewniki deportiert, im Frühjahr 1942 ins Krakauer Ghetto, wo er im selben Jahr ermordet wurde. Trotz seines schlechten Gesundheitszustandes schrieb er bis zuletzt.

https://www.hagalil.com/klezmer/nizza/texte/brent.htm

https://homunculus-verlag.de/produkt/es-brennt-mordechai-gebirtig/

Kennzeichnungspflicht

Nach einer Kennzeichnungspflicht für Juden gefragt, äußerte Adolf Hitler während einer Rede vor Kreisleitern der NSDAP 1937 gegenüber einem Journalisten: Dieses „Problem der Kennzeichnung“ werde seit zwei, drei Jahren fortgesetzt erwogen und eines Tages so oder so natürlich auch durchgeführt. „Denn: das Endziel unserer ganzen Politik ist uns ja allen ganz klar.“

– Ein Schelm wer böses dabei denkt und Parallelen sieht ?

Rund vier Jahre später trat am 19. September 1941 die „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden“ in Kraft. Sie verpflichtete die Juden zum Tragen eines gelben Sterns auf ihrer Kleidung. Für ihre Träger bedeutete sie soziale Isolation und Stigmatisierung. Diskriminierung, Entrechtung und Ausgrenzung erfuhren damit eine weitere Steigerung. Die Einführung des gelben Davidsterns, in der NS-Propaganda „Judenstern“ genannt, war eine der letzten Maßnahmen der Nationalsozialisten vor Beginn der Deportation.

nach einer Recherche von Maren Siebert, NDR.de

https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Zeichen-der-Verfolgung,judenstern100.html

Evidenzstufen

hierzu gibt es eine sehr interessante Abhandlung von Prof. Dr. Jan Mehrholz aus dem jahr 2010:

„Studie ist nicht gleich Studie. Da gibt es große qualitative Unterschiede. Sechs Evidenzgrade geben Auskunft darüber, ob eine Forschungsarbeit qualitativ hochwertig ist und ob man ihre Ergebnisse wissen-schaftlich übertragen kann.

Zunächst unterscheidet man bei einer Studie zwischen interner und externer Evidenz. Die interne Evidenz ist die Güte, also ob die Studie objektiv, valide und reliabel ist. Die externe Evidenz dagegen gibt Auskunft darüber, ob die Ergebnisse wissenschaftlich übertragbar sind. Also ob man anhand der Erkenntnisse andere Hypothesen belegen kann.

Wer die gesamt DIN A4 große Abhandlung lesen möchte findet diese unter u.g link:

https://www.researchgate.net/profile/Jan_Mehrholz/publication/250885618_Wissenschaft_erklart_Evidenzstufen_-_Studien_nach_ihrer_Qualitat_einordnen/links/5a13dcf14585158aa3e64ad5/Wissenschaft-erklaert-Evidenzstufen-Studien-nach-ihrer-Qualitaet-einordnen.pdf

Zurück zur Vernunft!

Außenminister Heiko Maas fordert: »Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen«.

Das Bundesgesundheitsministerium erwidert: »Eingriffe in Freiheitsrechte müssen immer gut begründet sein«, und » …solange nicht klar ist, ob ein Geimpfter das Virus übertragen kann, kann es keine Ausnahmen geben.«

Beide Aussagen erschrecken und sollten schnellstmöglich revidiert und klargestellt werden!

Die Aussage unseres Außenministers bedeutet im Umkehrschluss, dass Nichtgeimpfte ihre Grundrechte demnächst nicht mehr ausüben dürfen!

Und die Entgegnung des Gesundheitsministeriums trägt leider nicht zur Entspannung bei; impliziert sie nämlich, dass sobald klar ist, ob ein Geimpfter den Virus übertragen kann sehr wohl Ausnahmen entstehen könnten und der Konjunktiv wird hier nur noch rein rhetorisch von mir vewendet.

Es stellt sich die Frage, ob ganz bewußt ausgetestet werden soll wie weit man inzwischen gehen kann bezüglich Gesetzesänderungen und Einschränkungen der Bevölkerung.

Seit fast einem Jahr, ist zu beobachten wie Angst geschürt wird! Von der Politik, den Medien, selbst dem RKI mit seinen Todesstatistiken. Aufklärung? Fehlanzeige.

War dies zunächst noch nachvollziehbar ob der Unberechenbarkeit eines neuen Virus, so ist inzwischen fraglich inwieweit eine ehrliche, evidenzbasierte Ausseinandersetzung und Wissensbildung seitens der Politik überhaupt angestrebt wird bzw. wurde.

Die Klärung der Frage inwieweit o.g. Meinungsäußerungen einen Aufruf zur Diskriminierung darstellen oder nicht bleibt den Juristen überlassen.

Moralisch und Ethisch befinden wir uns aber zweifelslos am Ende einer jahrzehntelangen Entwicklung hin zum Abgrund. Bereicherung, Habgier und Wachstum ohne Rücksicht auf Verluste holen uns ein.

Wehret den Anfängen! Wir brauchen keine weitere Spaltung der Gesellschaft!

Wir müssen uns dringend wieder der Tatsache bewußt werden, dass wir alle im gleichen Boot sitzen.

Wir sind keine Impflämmer, keine Covid-Leugner, keine Covidioten, keine Aluhutträger, keine Rechten, keine Linken, keine Verschwörungstheoretiker und schon gar keine Terroristen.

Wir sind alle Menschen!

Mit momentan größeren und kleineren Ängsten und wir müssen uns wieder zusammen setzen anstatt zu spalten, persönlich anzugreifen und zu verletzen! Wo ist das Verständnis füreinander geblieben?

Wir sind davon überzeugt, dass wir in der heutigen Zeit und unter diesen Umständen keine solchen Aussagen brauchen und versuchen juristisch prüfen zu lassen ob die Aussage seitens unseres Außenministers den Straftatbestand der Hetze oder des Aufrufs zur Diskriminierung erfüllt!

Wenn nicht, so schürt es doch wieder nur Ängste und ist unter den gegebenen Umständen (ausreichende Impfstoffe sind noch überhaupt nicht verfügbar) einfach nur als Aufwiegelung zu verstehen. Es werden genau die Ängste derer geschürt, die seit Wochen kritisch einer eventuellen Impfpflicht gegenüber stehen und Befürchtungen äußern.

Ich frage deswegen nochmals: Ist das gewollt Herr Maas? Sind Sie sich der Tatsache welche Vorbildfunktion Sie als Außenminister der BRD auch und gerade im Ausland erfüllen nicht bewußt?

Dann bitte ich Sie zurück zu treten. Wir brauchen jetzt umsichtig und mit gesundem Menschenverstand handelnde Leute in der Führung! Keine Aufwiegeler! Keine Uninformierten und Uneinsichtigen. Wir brauchen wieder Politiker, die miteinander reden diskutieren und nicht kundtun mit der anderen Partei nicht reden zu wollen, Seien es nun die Linken oder die AFD. So schwer es fallen mag.

Beide sind gewählte Parteien hinter denen mindestens 3 Millionen Wähler stehen. Seit Jahren wird versucht deren Meinung zu ignorieren.

Das funktioniert nicht! Wer meint er könne Meinungen durch nicht beachten auslöschen, der irrt ganz gewaltig und hat das System der Demokratie und des Mehrparteiensystems nicht verstanden.

Wir haben das 21. Jahrhundert erreicht und ich bete für meine Kinder, dass sie das nächste auch noch erreichen mögen.

Es gilt, die soziale Balance einer Gesellschaft zu erhalten, die sich angesichts der Krise nicht nur dem wirtschaftlichen Materialismus unterwerfen darf. Ob wir das schaffen, wird auch darüber entscheiden, ob wir Vielfalt und Diversität wirklich miteinander leben können, oder ob Ausgrenzung und Egoismus (wieder) die Oberhand gewinnen.“ Zitat: Nico Hoffmann. Welt.de/kultur

So jedenfalls nicht Herr Maas. Gleiches gilt für unser Gesundheitsministerium!

Es freut mich, das einige Parlamentarier erkannt haben, dass sie in diesem Spiel, das vornehmlich von unserer Kanzlerin und den Landeschefs gespielt wird lange genug auf der Ersatzbank gesessen haben und hoffe auf einen Einsatz a la Netzer 1973. Vielleicht wird ja wieder ein Treffer draus?

(Ich richte mich nicht ausschließlich an Herrn Maas, auch wenn er aufgrund der Namensgebung und des Zeitpunkts jetzt als Namensgeber dieses Blogs herhalten musste. Genauso kritisiere ich Herrn Söder für seinen Vergleich der Covid-Leugner mit Terroristen, Herrn Lauterbach für seinen Kommentar nicht mit den demonstrierenden Zweiflern reden zu wollen und noch viele andere. aber dazu später mehr )